Beschreibung von Dokumenten, für die institutionsspezifische Nutzungshinweise gelten, mit dem Element Lokaler Nutzungshinweis und der zusätzlichen Angabe von Access Status und Rechtehinweis.
- Short Title: Beschreibung von Dokumenten, für die institutionsspezifische Nutzungshinweise gelten, mit dem Element Lokaler Nutzungshinweis und der zusätzlichen Angabe von Access Status und Rechtehinweis.
- Source Documnent: Empfehlungen für Rechteinformationen in Metadaten
- Source Document Link: https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=148607377
- Publishing Organisation: DINI Working Group "Lizenzen"
- Date of Publication: 2019-09-30
- Topic: Access/ integration
- Keywords: legal, rights, licence, local usage agreements
- Addressed Stakeholders: data service providers, data stewards
- Full Text: Wenn der lokale Nutzungshinweis Informationen enthält, die dem Nutzer die Nutzung des Dokuments erleichtern, kann vom Dokument auf den Nutzungshinweis geleitet werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, dafür persistente URL zu nutzen, um eine dauerhafte Nutzbarkeit zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich, sollte der Nutzungshinweis nicht am Dokument, sondern in die Webseite integriert werden, um Anpassungen in den Metadaten zu vermeiden. Auch wenn spezifische Nutzungshinweise gelten, können die beschriebenen Dokumente frei zugänglich sein. Dies sollte immer mit dem Access Status "Open Access" von COAR gekennzeichnet werden. Sind die Dokumente nicht frei zugänglich, sollte ein passender Access Status gewählt werden. Nutzungshinweise werden in Regel formuliert und Dokumenten zugewiesen, wenn keine standardisierte Lizenz, wie zum Beispiel eine der Creative Commons-Lizenzen, zugewiesen werden darf. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0", wenn aus urheberrechtlichen Gründen keine standardisierte Lizenz vergeben werden darf. Wenn dies nicht zutrifft, kann auch ein anderer passender Rechtehinweis unter https://rightsstatements.org/page/1.0/?language=de vergeben werden.